Hausschwamm
Nach Bundesbaugesetz ist ein Befall mit Echtem Hausschwamm ein schwerer Baumangel. Nach DIN 68800-4 (Bekämpfungs- und Sanierungsmaßnahmen gegen Holz zerstörende Pilze und Insekten) ist der Befall und Umfang des Befalls durch einen Sachkundigen festzustellen und durch eine Fachfirma zu beseitigen.
Hierzu erfolgen vor Ort nach erster optischer Einschätzung ggf. weitere Untersuchungen (Endoskopie, Feuchtemessungen, Bohrwiderstandsmessungen, Thermografie,... ). Mikroskopische Begutachtung der Pilzbestandteile in Verbindung mit Laborproben ergeben ein Gesamtbild, auf dessen Grundlage i.V.m. einer geeigneten Firma ein Sanierungskonzept entwickelt werden kann.
Die durchgeführte Sanierung richtet sich dann nach DIN 68800-4, dem WTA-Arbeitsblatt 1-2-05/D oder in speziellen Fällen durch eine individuelle Strategie, die sich an die vorgenannten Normen anlehnt.
Laut Umweltbundesamt verursacht der echte Hausschwamm in Mitteleuropa ca. 32% der Pilzbedingten Gebäudeschäden ! Lassen Sie sich beraten, eine vernünftig durchgeführte Sanierung führt in den meisten Fällen zu einer dauerhaften Lösung, während Versuche dem Schwamm mit "Hausmitteln" beizukommen selten von Erfolg gekrönt sind.